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検索キーワード:(件名: #Adulterated coins)
該当件数:39件
Considerations on the means of preventing fraudulent practices on the gold coin / written at Geneva, in 1773, by Lord-Viscount Mahon, F.R.S
London : Printed for Walter Shropshire , 1775
電子ブック
Gewissens Tritt, aller sicheren Lungerhöltzer, Geldhändler, vnd Müntzer : darin erörtert vnd erkläret wird die dreifache Frage, ob jemandt mit gutem Gewissen könne seinen Beruff verlassen, ein Geldhändler werden, vnd sich zum heutigen Müntzwesen begeben? .. / jetzo aber vberdacht vnd geschrieben durch M. Tobiam Henckelium ...
Halberstadt : Gedruckt bey Jacobo-Arnoldo Koten vnd bey ihm zufinden , 1621
Jntegerrimi profundissimiq[ue] viri Magistri Gabrielis Biel ... Tractatus de potestate [et] vtilitate monetaru[m]
[Oppenheim : J. Köbel , 1516]
Tractatus varii atque utiles de monetis, earumque mutatione ac falsitate in gratiam studiosorum ac practicorum collecti ....
Coloniae Agrippinae : Apud Theodorum Baumium ... , 1574
Discurs von verdorbenen Kaufleuten, Bancorottirern und Falliten / aus dem Lateinischen ins Teutsche übersetzt, und allen ehrlichen Kauff- und Handelsleuten zur Warnung vorgestellet von Justino Vero ... ; deme beygefüget ein Discurs von dem rechtlichen beneficio bonorum cessionis ... ; ein Discurs von denen heutigen Kippern, Wippern, und Müntzpartirern ...
Franckfurt und Leipzig : Bey Esaias Fellgibeln ... , 1669
Unvorgreiffliches Bedencken wie man dem Müntz-Wesen abhelffen unnd eine wohlfeihle Zeit wiederumb zu wegen bringen könne : dem Armen vnd Nothleidenden zu Trost und allen evangelischen Predigern zur Erinnerung / gestellet durch Christianum Billich
[S.l : s.n.] , 1621
De ultimo diaboli foetu, das ist, Von der letzten Bruth vnd Frucht des Teuffels : den Kippern vnd Wippern, wie man sie nennet, welche einen newen Ranck erdacht reich zu werden vnd für nieeimand als für sich vnd die jhrigen gross Gelt vnd Gut zu sammen kratzen ... / durch M. Andream Lampium ...
Leipzig : Gedruckt durch Johan Glück, in Verlegung Caspar Closeman , 1621
Examen quæstionis : ob alle so alt oder schwer Geld von dem newen diese negsten Jahr hero gemüntzten leichteren Gelde aussgewogen oder aussgeschossen den Reichsabscheiden vnd Käysers Ferdinandi Ao. der minder Zahl 59 publicirten Müntz Ordnung zu wider gelebet ... : item ... ob auch die welche jhr schwer Geld für Vffgeld müntzeren folgen lassen als collusores der Müntz corruption zu beschüldigen?
[S.l : s.n.] , 1622
The humble offer of the National Land-Bank
[S.l : s.n , 1696]
Theologische Müntzfrage : ob christliche evangelische Obrigkeiten vmb jhres eigen Nutzes willen die Müntz von Zeit zu Zeiten mit gutem Gewissen schlechter vnd geringer können machen lassen? ... / durch Christianum Gilbertum de Spaignart ...
Zu Magdeburg : Gedruckt bey Johan Francken , 1621
Von dem hochsträfflichen Müntzvnwesen so jetzt eine zeithero hin vnd wieder verübet worden ist rahtsames, schrifftmässiges, aussführliches Bedencken : auff einhellige Meynung vnd Beliebnüs vieler vornehmer Theologorum / durch die wolehrwürdige Theologische Facultet zu Jena gestellet
Halberstadt : Gedruckt bey Jacobo-Arnoldo Koten , 1622
Extract, funffzehener Trostreden wieder die neulich erregte vnd noch nicht gantz beygelegte muthwillige Thewrung vnd Verwirrung : wie auch in Eventum noch künfftige wol grössere : zu Nutz allen denen so von Kippern, Müntzern, vnd gewisslosen Verkeuffern bissher beschädiget zur Zeit aber von der Obrigkeit noch nicht wieder auffgeholffen ... : neben angehengten Tröstungen für bussfertige Kipper vnd Müntzere / gefasset vnnd geschrieben durch M. Tobiam Henckelium ...
Zu Magdeburg : Bey Johann Francken , 1622
The Act for Remedying the I11 State of the Coin of the Kingdom enacts : that the several receivers-general ...
London : Printed for E. Whitlock ... , [1696]
Discurss etzlicher Personen von den jtzigen Zustande der Kipper vnd Wipper : wie nehmlich ein Mess Pfaffe so viel Goldt vnd Geldt beysammen hat dass er nicht gewust wo er damit hin soll ... : item, was es auch endlich mit diesen Personen für einen Aussgang gewinnet
[S.l.] : Gedruckt zur schweren Müntze bey Wippershausen , 1621
The Act for Remedying the I11 State of the Coyn of This Kingdom enacts : that all clip'd money ...
London : Printed for E. Whitlock ... , 1696
Expurgatio, oder, Ehren Rettung der armen Kipper vnd Wipper : so mit grosser Leibes vnd Lebens Gefahr jetziger Zeit jhre Nahrung mit dem Wechsel suchen : wieder die hefftige vnnd ernstliche Buss Vermahnung M. Andreæ Lampii ... / gestellet durch Cniphardum Wipperium ... ; mit angehengten Paradoxis monetariis, oder, Wunderbarlichen Müntz Fragen ; vnd dann einem Schreiben J. von L. die Pacht-Müntzen vnd derselben Verleger vnd Beförderer betreffende
Zu Fragfurt : Gedruckt bey Herman Rathweil , 1622
Aussführliches Müntzbedencken auss dess Heyligen Römischen Reichs publicierten Müntz Edicten vnd Constitutionen : wie nicht weniger auss dem gemeinen beschribenen keyserlichen Rechten deduciert : uber die Frag, ob ein Creditor welcher voretlich Jahren dem Debitori ein gewisse Summen Geldts inn damalen gangbarer Reichsmüntz an allerley Geldt Sorten vorgestreckt vnd gelihen, sich von dem Debitore mit denen bisshero gestaigerten vnd verenderten Müntzen ... bezahlen zu lassen schuldig vnd verbunden seye : in welcher Aussführung andere mehr jetziger Zeit vorfallende Quæstiones vnd casus monetales tractiert vnd aussgeführ worden / autore liberæ cuiusdam imperialis civitatis advocato ...
Zu Augspurg : Gedruckt bey Johann Schultes, in Verlegung Sebastian Müllers , 1624
Responsum iuris Ioan. Wolfgangi Hilleri ... uber die Frag, ob ein Schuldtner seinen Glaubiger der jhme vor disem mit guter, gangbarer, vnuerruffter Reichs Müntz lehensweiss aussgeholffen mit jetziger im schwanggehender, geringhältig, oder gesteigerten Müntz rechtmessig bezahlen könne : welchem in diser Edition anderer Rechtsgelehrten Bedencken vber nachfolgende quæstiones angehengt worden ...
Editio 2. auctior.. - Augustæ Vindel : Typis Andreæ Apergeri, sumptibus Sebastiani Mylii ... , 1624
Judicium in caussa depositæ pecuniæ circa augmentum putativi valoris extrinseci in qua ex æquo & bono disseritur quæstio : ecquid depositio pecuniæ levioris notæ ex mutuo quondam contracto debitæ vim solutionis obtineat? : oder, im Rechten vnd der Billigkeit gegründeten Bericht uber der streittigen Frage, ob die beschehene, berichtliche Deponirung einer Schuldsummen an leichter Müntze das an schwerem Gelde fur vielen Jahren contrahirte Debitum könne auffheben vnd den Debitorem von solcher Schuld wieder des Creditors willen entledigen
Erffurdt : Gedruckt bey Philip Witteln, inverlegung Johan Birckners ... , 1623
Responsum iuris alterum, das ist, Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken uber dise Quæstion : ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt aussgelihen oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye sich mit groben Müntzen der jetzigen gestaigerten hohen valuta nach bezahlen zu lassen oder nicht? / authore M. Lustricio ...
Augspurg : Gedruckt durch Andream Aperger , 1623